Pressemitteilungen der LIGA

Pressemitteilung vom 13.09.2023

MBE-Aktionstag: LIGA kritisiert Haushaltskürzungen für Integration und fordert, diese abzuwenden

Anlässlich des bundesweiten MBE-Aktionstages am 13. September appellieren die Wohlfahrtsverbände an die Verantwortlichen in der Politik, Kürzungen in der Migrationsberatung abzuwenden. Sie kritisieren die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) in Höhe von 30 Prozent sowie weitere massive Kürzungen im Migrationsbereich als völlig unverhältnismäßig vor dem Hintergrund der hohen Zuwanderung und Nachfrage.

Am Dienstag hatten Verbandsvertreter Reem Alabali Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, in eine Schweriner Migrationsberatungsstelle eingeladen, um vor Ort auf die Folgen möglicher Kürzungen aufmerksam zu machen. „Viele Beratungsstellen sind an ihrer Kapazitätsgrenze und die Wartezeiten auf einen Termin sind vielerorts lang“, sagt Bernd Tünker, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. „Es wäre daher ein völlig falsches Signal, hier den Rotstift anzusetzen und so die notwendige Integration zu erschweren“, so Tünker.

Die MBE bietet professionelle sozialpädagogische Beratung für erwachsene Zugewanderte, unter anderen beim Zugang zu Bildung, bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels, dem Erlernen der deutschen Sprache oder der Integration in den Arbeitsmarkt. „Die Kürzungen im Migrationsbereich kann und darf sich Deutschland nicht leisten“, so Tünker.

Massive Kürzungen sind neben der MBE (30%) auch in der Asylverfahrensberatung (50%) geplant, bei den Psychosozialen Zentren (60%) sowie bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD 30%). Das JMD Programm Respekt Coaches, das die Arbeit der Jugendmigrationsdienste um Demokratiebildung und Extremismus-Prävention an Schulen ergänzt, sowie der Garantiefonds Hochschule werden ersatzlos gestrichen. „Damit werden Integrationsleistungen für junge Menschen massiv beschnitten und eine langjährige Expertise der Fachkräfte geht verloren.“

Staatsministerin Reem Alabali Radovan lobte die Arbeit der Migrationsberatung und versicherte, sich für die MBE und JMD einzusetzen: „Die Migrationsberatungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Ich werde mich auf allen Ebenen dafür stark machen, dass diese gute Arbeit fortgeführt werden kann.“

Für das Jahr 2023 erwartet Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Innenministeriums MV mehr als 6.000 Asylbewerber. „Die Nachfrage nach qualitativer Beratung wird unverändert hoch bleiben“, so Tünker. In Anerkennung dessen hatte der Bund im Laufe des Jahres 2022 zunächst Sondermittel und für 2023 weitere Mittel bereitgestellt. Jetzt sollen diese nicht nur zurückgenommen, sondern sogar gekürzt werden.

Eine Kürzung widerspreche damit sowohl den Zielen aus dem gerade erst beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz als auch dem im Koalitionsvertrag formulierten „Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik, der einem modernen Einwanderungsland gerecht“ werden soll.

An dem Gespräch mit den Verbandsvertretern haben neben Staatsministerin Alabali Radovan auch die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael sowie Vertreter:innen aus dem Landtag und dem Sozialministerium teilgenommen.

Die Verbände appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich in den Haushaltsberatungen gegen eine Kürzung der Haushaltsmittel im Migrationsbereich einzusetzen. Die Migrationsberatung sollte einen höheren Stellenwert haben und verstetigt werden, genau wie die Jugendmigrationsdienste“, fordert die Liga mit ihren Verbänden.

 

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

In der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen. Die LIGA vertritt die Interessen von Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft Hilfe und Unterstützung brauchen. Um diesen Menschen eine Stimme zu geben, nimmt sie zentrale Koordinierungsaufgaben wahr und steht für Landesgremien und Institutionen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bündelt die Interessen und Bedarfe Betroffener und Hilfebedürftiger, um sie gegenüber Politik und Kostenträgern des Landes zu vertreten. Sie setzt sich für einheitliche Standards und eine hohe Qualität in Beratung, Förderung, Bildung und Pflege hilfebedürftiger Menschen ein. In ihren Einrichtungen und Organisationen arbeiten mehr als 61.323 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden von ca. 10.115 Ehrenamtlichen unterstützt.

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Christian Wolkenstein

AWO Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wismarsche Str. 183-185

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Pressemitteilung vom 07.06.2023

Land verpasst rechtzeitige Finanzierung: Erster Betreuungsverein in MV gibt auf

Weil die Landesregierung die Finanzierung der Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen nicht rechtzeitig geregelt hat, stellt der erste Betreuungsverein diesen Teil seiner Arbeit von dieser Woche an ein. Weitere Vereine könnten folgen. Laut Gesetz ist das Land seit Anfang des Jahres in der Verantwortung, die seit Jahren unterfinanzierte Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine auskömmlich zu finanzieren. Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte Auszahlung zusätzlicher Mittel für 2023 blieb aber bis heute aus.

„Wir sind seit Januar in Vorleistung gegangen und haben unsere Arbeit gemacht, jetzt ist das Geld alle“, sagt der Geschäftsführer des Betreuungsvereins „Sozial betreute Hilfen e.V.“, Paul Weier, in Grimmen. 6.000 Euro zahlt das Land bislang einmalig im Jahr für seinen Betreuungsverein. Das sei Ende April angekommen, aber bereits vorher aufgebraucht gewesen. „Das Geld reicht hinten und vorne nicht, um unsere Ehrenamtlichen fit zu machen für die Betreuung der Menschen“, so Weier. Er sorgt sich um die vom Land versprochene Aufstockung und fürchtet, dass es nur Lippenbekenntnisse sein könnten: „Nach Aussage des Sozialministeriums kann das Geld erst im vierten Quartal ausgezahlt werden. Die Höhe ist jedoch völlig unklar. So lange können wir unsere Tätigkeit nicht vorfinanzieren“, sagt Paul Weier. „Es tut uns wirklich sehr leid. Wir finden es auch nicht schön, Ratsuchende in einer solchen Situation wegschicken zu müssen.“

Auch der Betreuungsverein „St. Franziskus“ in Güstrow wird vom 6. Juni an die Querschnittsarbeit für ehrenamtliche Betreuer sowie für Ratsuchende im Bereich der Betreuungsvorsorge (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) aussetzen. „Wir werden nur noch unabwendbare Notfälle nach telefonischer Absprache beraten“, sagt Norbert Lehner vom Betreuungsverein. „Wegen der unsicheren Finanzierungslage wissen wir auch nicht, ob wir den Kurs zur Schulung ehrenamtlicher Betreuer in der zweiten Jahreshälfte durchführen können“, bedauert er.

Bereits im Sommer 2021 hatte die Bundesregierung das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformiert. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft. „Wir können es uns nicht leisten, dass die Betreuungsvereine in MV jetzt nach und nach dicht machen“, sagt der Vorsitzende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV, Bernd Tünker. Unter dem Dach der LIGA sind die meisten Betreuungsvereine im Land organisiert. Die LIGA sehe die Bemühungen der Landesregierung und begrüße ihren Willen, die Betreuungsvereine finanziell besser auszustatten. „Wir unterstützen eine Evaluation, die die Bedarfe der Betreuungsvereine deutlich macht und steuern dazu gern unsere Expertise bei“, so Tünker. „Was wir jetzt brauchen, ist eine schnellstmögliche Abstimmung zu Verfahrensfragen, die offenbar noch zwischen Sozial- und Finanzministerium zu klären sind.“ Die LIGA appelliert an die Landesregierung, zeitnah die angekündigten Mittel für die Arbeit der Betreuungsvereine auf den Weg zu bringen, damit sie ihre vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben auch erfüllen können.

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Offener Brief an die Landespolitik vom 29.09.2022

Energiekosten - Soziale Infrastruktur in Gefahr

Die derzeitigen bzw. zukünftigen Preissteigerungen - vor allem im energetischen Bereich - werden von den Leistungserbringern der sozialen Angebote in unserem Bundesland nicht mehr kompensierbar sein. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen den damit verbundenen Rückgang sozialer Angebote mit großer Sorge. Eine Versorgung mit sozialen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge der hilfebedürftigen Menschen kann dann nicht mehr garantiert werden! Wir erbitten deshalb jetzt Ihre Unterstützung.

Die Verbände der Leistungserbringer wenden sich seit März 2022 an das Sozial- und Bildungsministerium, an die kommunalen Verbände und an Kostenträger, um gemeinsame Lösungen zur Finanzierung der nicht vorhersehbaren Kosten zu erarbeiten - bis heute ohne Erfolg.

Modifizierung üblicher Verhandlungsabläufe zur Bewältigung hoher Teuerungsraten

Die sozialen Angebote finanzieren sich über prospektiv festgelegte Entgelte; die Träger von Angeboten müssen also für ein Jahr in die Zukunft gerichtet ihre Kosten abschätzen und im Rahmen von Entgeltverhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern vereinbaren. Diese Vereinbarungen gelten mindestens 12 Monate. Die jüngste Vergangenheit hat uns gezeigt, dass wir uns in einer nie dagewesenen Preisspirale befinden. Uns allen ist bewusst, dass derzeit der Blick in die Zukunft nicht annährungsweise verlässlich durchgeführt werden kann. Das bedeutet, dass Vertragsabschlüsse, welche vor wenigen Monaten geschlossen worden sind, bereits heute nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Um während der andauernden Krise diesen Unwägbarkeiten im Verhandlungsgeschehen zu begegnen und den Erhalt der sozialen Angebote und Einrichtungen zu sichern, schlagen die Verbände der Leistungserbringer folgende Lösungsansätze vor:

  • Ermöglichung vorzeitiger prospektiver Neuverhandlungen für Zeiträume unter einem Jahr
  • Neuverhandlungen die auch eine nachträgliche Refinanzierung in Betracht zu ziehen
  • Verkürzung der Verhandlungszeiträume auf deutlich unter 6 Wochen.

Bislang konnte unter Leistungserbringer- und Kostenträgerverbänden hierzu keine Absprachen zu angepassten Verhandlungsverfahren getroffen werden.

Kurzfristige pauschale Unterstützungen für soziale Einrichtungen

Ergänzend müssen pragmatische, pauschale Lösungen für die zahlreichen Verhandlungen in den Bereichen Pflege (stationär: 258; teilstationär; 261 ambulant 543) Eingliederungshilfe (ca. 800) und Kindertageseinrichtungen (1.120) gefunden werden. Leider sind unsere Vertragspartner hierzu bislang nicht bereit. Solange bleibt es beim gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsweg, der allerdings in Anbetracht der aktuellen kritischen Kostensteigerungen in vielen Fällen nicht zielführend ist. Die gesetzlichen Verhandlungsfristen liegen zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, je nach Angebotsart. Aber selbst, wenn diese Fristen eingehalten werden, wird aus unterschiedlichen Gründen nicht immer ein geeintes Verhandlungsergebnis gefunden. Klärende Schiedsstellenverfahren und deren Abschluss sind zeitlich kaum absehbar. So befinden sich derzeit in der Schiedsstelle SGB IX Verfahren, welche bereits seit zwei Jahren auf einen Termin warten!

Die betroffenen Träger müssen in Folge dessen bereits zwei Jahre alle Kostensteigerungen der letzten Jahre (auch Personalkostensteigerungen!) vorfinanzieren, die aktuelle Problematik noch gar nicht mit einbezogen. Aufgrund der derzeitigen Verhandlungssituationen in diesem Bereich erscheint eine schnelle und pragmatische Refinanzierung der Energiekosten dringend geboten. Hier kann nicht mehr auf lange Verwaltungsverfahren gewartet werden, sondern es muss jetzt ausgewogen gehandelt werden.

Schutzschirm zur Entlastung der Betroffenen von Preissteigerung und Mangel-Folgen

Darüber hinaus ersuchen wir Sie dringend, sich dafür einzusetzen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit Bund und Kommunen einen Schutzschirm zur Aufrechterhaltung der sozialen Angebote sowie zur finanziellen Entlastung der versorgten Personen initiiert.

Die Energie-Krise wird - neben den angesprochenen deutlichen Preissteigerungen für Energie und weitere Sachkosten – möglicher Weise in eine gravierende Mangel-Situation führen, in der Handlungsoptionen zur Sicherstellung der Versorgung der betreuten Personen geschaffen werden müssen. Mögliche Maßnahmen sind die Einführung autarker Strom- und Wärmeversorgung oder die schlichte Ausrüstung mit Schlafsäcken, Wärmedecken etc. Um auf die auftretenden individuellen Bedarfe schnell und sachgerecht reagieren zu können, erachtet die LIGA M-V die zur Verfügungstellung eines entsprechenden Budgets bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als dringend angebracht. Daher ersuchen wir Sie, sich ebenfalls dafür einzusetzen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch hierfür entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellt.

Darstellung konkreter Fallbeispiele

Die jeweiligen Problematiken der Finanzierung sozialer Angebote stellen wir Ihnen in der beigefügten Anlage exemplarisch für Angebote der Eingliederungshilfe und Pflege dar. Die darin aufgezeigten Kostensteigerungen bergen ein hohes Risiko bei den Trägern, die angesichts prospektiver Verhandlungskreisläufe und langwieriger Verhandlungsverfahren vollständig zu Lasten der Leistungserbringer gehen. Diese Beispiele zeigen, dass in schwierigen Situationen wie sie derzeit vorherrschen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Refinanzierung der prospektiven Entgelte in den Einrichtungen und Diensten nicht angemessen und zielführend sind.

Die Darlegungen zur Eingliederungshilfe und Pflege sind auf alle sozialen Angebote übertragbar. Zu nennen sind hier neben Krankenhäusern und Schulen insbesondere Beratungsangebote, Rehabilitationseinrichtungen sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Anzumerken ist, dass die einrichtungsbezogenen Kostensteigerungen und damit verbundenen Belastungen unterschiedlich ausgeprägt sind und sein werden.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich mit den aufgeführten Vorschlägen für pragmatische Lösungen zum Schutz der sozialen Angebote und Einrichtungen sowie für eine finanzielle Entlastung der versorgten Personen ein. Wir regen für Mecklenburg-Vorpommern an gemeinsame Gespräche mit den Protagonisten von Land, Kommunen und der Sozialwirtschaft zu führen, wie dies in anderen Bundesländern bereits erfolgt. Die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur muss höchste Priorität haben!

Offener Brief mit Fallbeispielen

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Pressemitteilung vom 01.06.2022

Nach fünf Jahren Verhandlungsmarathon: Immer noch keine flächendeckende Frühförderung für Kinder mit Behinderungen

Wohlfahrtsverbände appellieren an Land und Kommunen, Streit nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen

Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerung haben Anspruch auf interdisziplinäre Frühförderung. Doch nach mehr als 30 Verhandlungsterminen in den vergangenen fünf Jahren für eine Landesrahmenvereinbarung fehlen nach wie vor Unterschriften unter dem Vertragswerk, die diese Unterstützung für viele Kinder erst möglich machen würden, kritisieren die Wohlfahrtsverbände.

„Die Folgen der fehlenden Vereinbarung sind schwerwiegend, denn Zeiten ohne Frühförderung sind für betroffene Kinder nicht nachholbar“, kritisiert Bernd Tünker, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände, in der die Wohlfahrtsverbände des Landes zusammengeschlossen sind. Anlässlich des Internationalen Kindertages appelliert Tünker an Land und Kommunen, die besonderen Bedürfnisse der Kinder und ihr Recht auf diese Förderung zu beachten und ihren Streit nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen.

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern landesweit nur sieben und damit viel zu wenige Stellen, die Familien mit Kindern dieses Angebot einer Komplexleistung Frühförderung machen können. Insbesondere auf dem Land fehle es an Angeboten. „Dabei wissen wir aus der Praxis, dass die Förderung von Kompetenzen im Kindesalter für den weiteren Entwicklungsweg entscheidend ist“, sagt Tünker.

Zur Verzögerung bei der Vertragsunterzeichnung war es gekommen, nachdem zuerst die Kommunen aufgrund der Kostenverteilung Klage gegen das Land eingereicht hatten, mit dem Ergebnis, dass die Kosten neu aufgeteilt werden mussten. Die Städte Schwerin und Rostock haben eine Unterschrift bislang verweigert. Auch sie führen ein Klageverfahren aus demselben Grund. Daher erscheint eine baldige Einigung immer noch fraglich.

Die sogenannte Komplexleistung Frühförderung steht Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung von Geburt an bis zum Schuleintritt laut Bundesgesetz zu. Diese Form der Frühförderung setzt sich auf Grundlage eines Behandlungsplans aus verschiedenen medizinischen und therapeutischen Leistungen zusammen, die zugunsten des Kindes an einem Ort durchgeführt werden: Für medizinische Diagnostik, heilpädagogische und therapeutische Maßnahmen oder Beratungsangebote.

„Die Gesetzeslage würde es zulassen, dass das Land die Rahmenbedingungen per Rechtsverordnung umsetzt. Gäbe es Rechtssicherheit, könnten Träger mit ihren Angeboten endlich an den Start gehen und die Kinder bedarfsgerecht versorgen“, so Tünker. Wenn das Land den Klageweg nicht durch eine zustimmungsfähige Landesrahmenvereinbarung abwendet, rechnen die Wohlfahrtsverbände mit einer Verzögerung um weitere Jahre, ausgetragen auf dem Rücken der Kinder und Ihrer Eltern.

Pressemitteilung Frühförderung PDF

 

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Pressemitteilung vom 02.05.2022

Ehrenamtliche Betreuung in M-V bleibt auf der Strecke: Landesregierung kommt ihrer Verantwortung nicht nach

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege M-V e.V. fordert die Landesregierung auf, umgehend ein Ausführungsgesetz zur Betreuungsorganisation (BtOG) auf den Weg zu bringen. Bislang setzt die Regierung weder die Reform des Betreuungsorganisationsgesetzes um, noch ist eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine in Sicht.

Bernd Tünker, Vorsitzender der LIGA mahnt dringlich: „Den Betreuungsvereinen steht das Wasser bereits seit Jahren bis zum Hals, viele sehen nur noch wenige Möglichkeiten, ihr Engagement in dieser Form fortzuführen. Dass das Land der Forderung nach einer Absicherung der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit nicht nachkommt, ist für die Wohlfahrtspflege nicht nachvollziehbar. Seit Jahren wurden Verbesserungen in Aussicht gestellt, die selbst auf der Basis einer neuen Gesetzesgrundlage nicht umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich hier auf dem Feld des Rechtsbruchs.“

Um den gesellschaftlich wertvollen Dienst der ehrenamtlichen Betreuung abzusichern, hat der Bund 2021 eine Reform des Betreuungsrechts verabschiedet: Demnach sind für Menschen, die ehrenamtlich gesetzliche Betreuung leisten, ab 2023 Beratungsangebote und feste Ansprechpartner im Betreuungsverein vorgesehen. Zudem ist eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Vereine mit öffentlichen Mitteln verpflichtend, damit sie dieser Aufgabenlast überhaupt gerecht werden können.

Doch Mecklenburg-Vorpommern bleibt ein notwendiges Ausführungsgesetz bislang schuldig. Der aktuell verhandelte Landeshaushalt 2022/23 sieht keine ausreichenden Mittel für die Betreuungsvereine vor, damit diese ihre alten und neuen Aufgaben erfüllen können. Betreuungsvereine im ganzen Bundesland können ihre Tätigkeit nicht mehr bestreiten. Eine dramatische Situation für die ehrenamtlich Betreuenden. Ohne fachliche Begleitung geben immer mehr ihre Tätigkeit auf. Menschen mit Behinderung, alte Menschen oder psychisch kranke Menschen verlieren ihre Vertrauenspersonen, die sie in wesentlichen Lebensfragen begleiten.

Hintergrund:

Gesetzliche Betreuungen sind notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Seine Rechtsgeschäfte werden im Fall von geistigen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen durch eine gesetzliche Betreuung in seinem Sinne wahrgenommen. Dabei ist der Großteil der Betreuung ehrenamtlich organisiert, wird zumeist von Angehörigen aus dem Familienkreis gestemmt. In dieser Arbeit werden die Ehrenamtlichen von Betreuungsvereinen unterstützt. Allein in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V e.V. sind 20 Betreuungsvereine aktiv (zum Vergleich: in Brandenburg engagieren sich 46 Betreuungsvereine) – die Zahl der Betreuungsfälle steigt seit Jahren. Lässt sich eine ehrenamtliche Betreuung nicht realisieren, muss eine hauptamtliche Betreuung gestellt werden. Diese übersteigen die Kosten der ehrenamtlichen Betreuung bei Weitem und werden von der Allgemeinheit getragen.

Pressemitteilung Betreuungsvereine PDF

 

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