Ehrenamtliche Betreuung in M-V bleibt auf der Strecke: Landesregierung kommt ihrer Verantwortung nicht nach

02.05.2022

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege M-V e.V. fordert die Landesregierung auf, umgehend ein Ausführungsgesetz zur Betreuungsorganisation (BtOG) auf den Weg zu bringen. Bislang setzt die Regierung weder die Reform des Betreuungsorganisationsgesetzes um, noch ist eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine in Sicht.

Bernd Tünker, Vorsitzender der LIGA mahnt dringlich: „Den Betreuungsvereinen steht das Wasser bereits seit Jahren bis zum Hals, viele sehen nur noch wenige Möglichkeiten, ihr Engagement in dieser Form fortzuführen. Dass das Land der Forderung nach einer Absicherung der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit nicht nachkommt, ist für die Wohlfahrtspflege nicht nachvollziehbar. Seit Jahren wurden Verbesserungen in Aussicht gestellt, die selbst auf der Basis einer neuen Gesetzesgrundlage nicht umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich hier auf dem Feld des Rechtsbruchs.“

Um den gesellschaftlich wertvollen Dienst der ehrenamtlichen Betreuung abzusichern, hat der Bund 2021 eine Reform des Betreuungsrechts verabschiedet: Demnach sind für Menschen, die ehrenamtlich gesetzliche Betreuung leisten, ab 2023 Beratungsangebote und feste Ansprechpartner im Betreuungsverein vorgesehen. Zudem ist eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Vereine mit öffentlichen Mitteln verpflichtend, damit sie dieser Aufgabenlast überhaupt gerecht werden können.

Doch Mecklenburg-Vorpommern bleibt ein notwendiges Ausführungsgesetz bislang schuldig. Der aktuell verhandelte Landeshaushalt 2022/23 sieht keine ausreichenden Mittel für die Betreuungsvereine vor, damit diese ihre alten und neuen Aufgaben erfüllen können. Betreuungsvereine im ganzen Bundesland können ihre Tätigkeit nicht mehr bestreiten. Eine dramatische Situation für die ehrenamtlich Betreuenden. Ohne fachliche Begleitung geben immer mehr ihre Tätigkeit auf. Menschen mit Behinderung, alte Menschen oder psychisch kranke Menschen verlieren ihre Vertrauenspersonen, die sie in wesentlichen Lebensfragen begleiten.

Hintergrund:

Gesetzliche Betreuungen sind notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Seine Rechtsgeschäfte werden im Fall von geistigen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen durch eine gesetzliche Betreuung in seinem Sinne wahrgenommen. Dabei ist der Großteil der Betreuung ehrenamtlich organisiert, wird zumeist von Angehörigen aus dem Familienkreis gestemmt. In dieser Arbeit werden die Ehrenamtlichen von Betreuungsvereinen unterstützt. Allein in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V e.V. sind 20 Betreuungsvereine aktiv (zum Vergleich: in Brandenburg engagieren sich 46 Betreuungsvereine) – die Zahl der Betreuungsfälle steigt seit Jahren. Lässt sich eine ehrenamtliche Betreuung nicht realisieren, muss eine hauptamtliche Betreuung gestellt werden. Diese übersteigen die Kosten der ehrenamtlichen Betreuung bei Weitem und werden von der Allgemeinheit getragen.

Pressekontakt

Christian Wolkenstein

AWO Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wismarsche Str. 183-185
19053 Schwerin

Tel. 0385 7616027 I Mobil 01741738424
E-Mail: c.wolkenstein@awo-mv.de
Internet: www.awo-mv.de